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   BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 2160/95   

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https://dejure.org/1996,9625
BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 2160/95 (https://dejure.org/1996,9625)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.1996 - 1 BvR 2160/95 (https://dejure.org/1996,9625)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 1996 - 1 BvR 2160/95 (https://dejure.org/1996,9625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 2160/95
    Diese ist nur dann gegeben, wenn die Verfassungsbeschwerde eine verfassungsrechtliche Frage aufwirft, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten läßt und noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt ist oder die durch veränderte Verhältnisse erneut klärungsbedürftig geworden ist (BVerfGE 90, 22 [24]).

    Durch die Versagung der Entscheidung zur Sache entsteht dem Beschwerdeführer demnach kein besonders schwerer Nachteil (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 2160/95
    Umfang und Tragweite des Anspruchs auf Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) im Zusammenhang mit der Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsgesuchs sind hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 79, 372 [375 ff.] m.w.N.).

    Die Rechtsanwendung des Landesarbeitsgerichts überspannt die an einen Rechtsanwalt zu stellenden Sorgfaltsanforderungen noch nicht und erschwert daher den Zugang zur Berufungsinstanz nicht in unzumutbarer Weise (vgl. BVerfGE 79, 372 [377 f.]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 2160/95
    Das Bundesverfassungsgericht ist nämlich generell auf die Prüfung beschränkt, ob spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (BVerfGE 18, 85 [92 f.]), und darf nicht seine einfachrechtliche Würdigung des Sachverhalts an die Stelle der Würdigung des Fachgerichts setzen.
  • BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93

    Überspannung der Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 2160/95
    Die dem angegriffenen Urteil zugrundeliegende Auffassung, daß der Prozeßbevollmächtigte des Beschwerdeführers bei schwacher Ausprägung eines Eingangsstempels oder anderen Besonderheiten, die zu Zweifeln Anlaß gäben, sich selbst über das richtige Eingangsdatum vergewissern und dazu gegebenenfalls auch Nachforschungen anstellen müsse, ist zwar streng, aber noch nicht verfassungswidrig (vgl. den Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1995, 711 [712], in dem diese Frage offengelassen wird).
  • BVerfG, 19.02.1997 - 1 BvR 1353/95

    Effektivität des Rechtsschutzes und Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Die vom Landesarbeitsgericht für die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsgesuchs angeführten Gründe sind nicht schlechthin unvertretbar (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 1996 - 1 BvR 2160/95 -).
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